Glossar

KfW

Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und ist als Förderbank des Bundes und der Länder tätig. Sie wurde 1948 auf Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Gesetz) gegründet. Für die Kreditverbindlichkeiten der KfW haftet die Bundesrepublik. Die Rechtsaufsicht hat das Bundesministerium der Finanzen.

 
Bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden!

Abonnieren Sie unseren VBD-Newsletter mit aktuellen Informationen und Terminen rund um komplexe Infrastrukturprojekte und öffentliche Bauvorhaben.

Bitte geben Sie die Zahlen auf dem Bild in das Feld ein.
 
VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH


© 2021 VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH
Revaler Straße 29, 10245 Berlin, 030.28 52 98-0
030.28 52 98-27, brlnvbd-brtngd


 
 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen